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   BAG, 25.05.1983 - 5 AZR 236/80   

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BAG, 25.05.1983 - 5 AZR 236/80 (https://dejure.org/1983,1027)
BAG, Entscheidung vom 25.05.1983 - 5 AZR 236/80 (https://dejure.org/1983,1027)
BAG, Entscheidung vom 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 (https://dejure.org/1983,1027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sonderurlaub - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 1
  • NJW 1984, 686
  • JR 1985, 44
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.11.1977 - 5 AZR 599/76

    Unbezahlter Sonderurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Abbedingung der

    Auszug aus BAG, 25.05.1983 - 5 AZR 236/80
    Erkrankt der Arbeiter vor oder während eines auf seinen Wunsch vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs, hat er - wenn die Parteien nichts anderes vereinba ren - keinen Anspruch auf LohnfortZah lung im Krankheitsfall (im Anschluß an BAG Urteil vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82

    Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte

    Der Anspruch auf Krankenvergütung setzt deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. grundlegend Urteil vom 22. August 1967 - 1 AZR 100/66 - AP Nr. 42 zu § 1 ArbkrankheitsG; zuletzt z. B. Urteil vom 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 - AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG sowie das Urteil BAG 46, 1) voraus, daß die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung war.

    Gerade diese Frage, die auch für die Anwendbarkeit des § 9 BUrlG auf einen unbezahlten Sonderurlaub entscheidend ist (vgl. z. B. BAG Urteile vom 1. Juli 1974 - 5 AZR 600/73 - AP Nr. 5 zu § 9 BUrlG; vom 30. Juni 1976 - 5 AZR 246/75 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Betriebsferien; vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG; vom 13. August 1980 - 5 AZR 296/78 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Unbezahlter Urlaub; vom 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 - AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG), ist jedoch für § 17 Abs. 5 BAT zu verneinen.

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 494/01

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Arbeitswille

    Vielmehr muß es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (BAG 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 - BAGE 43, 1, 2 f.; 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP LohnFG § 1 Nr. 64 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77, zu II 1 der Gründe; 17. Oktober 1990 - 5 AZR 10/90 - BAGE 66, 126, 132 f.; 15. Januar 1991 - 1 AZR 178/90 - BAGE 67, 50, 58 f.; 1. Oktober 1991 - 1 AZR 147/91 - BAGE 68, 299, 300 f.).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

    Die Passivlegitimation des Arbeitgebers, der die Kündigung ausgesprochen hat, wird durch einen nach Kündigungsausspruch während des Kündigungsschutzprozesses eingetretenen Betriebsübergangs nicht beseitigt (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 14. Februar 1978 - 1 AZR 154/76 - BAGE 30, 86; 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAGE 43, 1).
  • BAG, 01.10.1991 - 1 AZR 147/91

    Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit während eines Streiks

    Die Arbeitsunfähigkeit muß die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung sein (BAGE 43, 1, 2 f. [BAG 25.05.1983 - 5 AZR 236/80] = AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe, m. w. N. und BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 229/83 - AP Nr. 64 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe, m. w. N.).

    In dem der Entscheidung BAGE 43, 1 [BAG 25.05.1983 - 5 AZR 236/80] = AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG zugrundeliegenden Falle war dem Arbeitnehmer unbezahlter Sonderurlaub gewährt worden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2009 - 6 Sa 361/08

    Ausschluss von Entgeltfortzahlungsansprüchen bei Arbeitsunwilligkeit

    Vielmehr muss es sich um reale Ursachen handeln, die im konkreten Fall für den Ausfall der Arbeit auch wirksam geworden sind (vgl. BAG Urteil vom 25.05.1983 - 5 AZR 230/08 - = BAGE 43, 1, 2 f.; Urteil vom 20.03.1985 - 5 AZR 229/83 = EzA LohnFG § 1 Nr. 77; Urteil vom 17.10.1999 - 5 AZR 10/90 = BAGE 66, 126, 132 f und Urteil vom 01.10.1991 - 1 AZR 147/91 = BAGE 68, 299, 300 f.).
  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 10/90

    Erziehungsurlaub und Arbeitsunfähigkeit

    In dem in BAGE 43, 1 [BAG 25.05.1983 - 5 AZR 236/80] = AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG veröffentlichten Urteil war dem Arbeitnehmer unbezahlter Sonderurlaub gewährt worden.
  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83

    Lohnfortzahlungsanspruch bei weiterer unabhängiger Erkrankung nach einem

    Danach entsteht ein Lohnfortzahlungsanspruch nur, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige und ausschließliche Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und damit für den Verlust des Lohnanspruchs bildet (allg. Ans., vgl. zuletzt BAG 43, 1, 2 f. = AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe, m. w. N.; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., I § 1 Rz 90).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 278/02

    Arbeitszeit während der Altersteilzeit

    Der Sonderurlaub hat nach § 50 Abs. 2 BAT zur Folge, daß bei rechtlichem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses die Pflicht des Angestellten zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgelts ruhen (BAG 8. September 1983 - 6 AZR 198/80 - AP BAT § 47 Nr. 4; 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 - BAGE 43, 1; 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP BAT § 50 Nr. 13).
  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 652/86

    Nachgewährung von Freischichten wegen Krankheit

    Wenn die Parteien schon vor der Erkrankung für einen bestimmten Tag eine unbezahlte Arbeitsfreistellung vereinbart haben, dann ist damit der Freistellungsanspruch gewährt (vgl. BAGE 43, 1, 2 f. [BAG 25.05.1983 - 5 AZR 236/80] = AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 25. Februar 1986 - 3 AZR 328/84 - AP Nr. 4 zu § 15 MTB II, zu 2 b und c der Gründe).
  • BAG, 07.06.1988 - 1 AZR 597/86

    Aussperrung erkrankter Arbeitnehmer

    Ebensowenig wie die Vereinbarung eines unbezahlten Sonderurlaubs einen unzulässigen Verzicht auf einen Lohnfortzahlungsanspruch für eine in den Sonderurlaub fallende Zeit der Arbeitsunfähigkeit darstellt (BAGE 43, 1 [BAG 25.05.1983 - 5 AZR 236/80] = AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG), liegt in einer im übrigen zulässigen Aussperrung ein Verstoß gegen § 9 LohnFG.
  • LAG Hamm, 09.11.2005 - 18 Sa 1120/05

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Auslegung

  • LAG Berlin, 29.01.1991 - 10 Sa 97/90

    Arbeitskampf: Entgeltfortzahlung und Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 22.12.1987 - 14 Sa 64/87

    Minderung tariflicher Sonderzahlung wegen in Anspruch genommnem Erziehungsurlaub;

  • ArbG Berlin, 18.10.2001 - 60 Ca 8706/01

    Anspruch auf Abgeltung von krankheitsbedingt nicht angetretenem Erholungsurlaub;

  • BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 43/84

    Lohnfortzahlung für einen in Marokko erkrankten Arbeitnehmer - Nachweis der

  • BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83
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